Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und angefertigte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, bei der Hergabe von Wechseln bis zu deren Einlösung. Etwaige Pfändungen sind uns zwecks Erhebung einer Interventionsklage sofort mittels Einschreibebrief anzuzeigen. Die Kosten dieser Intervention trägt der Besteller und hat sie auf Verlangen des Lieferers vorzuschießen. Werden die Waren vor ihrer Bezahlung an Dritte veräußert, so tritt der Besteller im voraus alle aus der Weiterveräußerung ihm zustehenden Forderungen gegen den Dritten bis zur völligen Begleichung der Forderungen des Lieferers ab. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn der Käufer die Ware be- oder verarbeitet hat.

Bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sowie bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurses über das Vermögen des Käufers ist die Forderung auf den Gegenwert aller Warenlieferungen sofort fällig unter Berücksichtigung unserer Rechte auf Aussonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte nach der deutschen Konkursordnung. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder bekannt wird, sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, so haben wir auch das Recht des Rücktritts vom Vertrag.

2. Lieferzeit

Die Lieferzeit wird von uns nach Möglichkeit eingehalten, eine bindende Verpflichtung übernehmen wir jedoch nicht. Aufstände, Streik, Verkehrssperren, Betriebsstörung, Rohstoffmangel und Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns

für eine angemessene Zeit von der Einhaltung der Lieferfrist, evtl. auch Lieferung, ohne Schadenersatzpflicht. Bei verspäteter Lieferung ist die Ware auch abzunehmen.

3. Beanstandungen

Mehr- oder Minderlieferungen von 10-20% behalten wir uns vor. Der Versand geht stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt ohne besondere Weisungen nach bestem Ermessen. Für die Berechnung ist das auf unserem Lager festgestellte Gewicht maßgebend. Evtl. Holzverpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Etwaige Mängelrügen sind bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unverzüglich nach Erhalt der Ware, sonst innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Vorlage der beanstandeten Ware zu erheben.

Verspätete Reklamationen können keine Berücksichtigung finden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Nachbesserung und Ersatzlieferung behalten wir uns vor. Auch dürfen einzelne, vom Durchschnitt abweichende Erzeugnisse zur Beurteilung der ganzen Sendung nicht maßgebend sein.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage netto. Bei ausnahmsweiser Hereinnahme eines Wechsels sind der Diskont der EZB oder der Diskont der Privatbanken und sonstige Spesen zu vergüten. Bei Überschreitung des Fälligkeitstages werden Verzugszinsen in Höhe von 2% je Monat berechnet. Die Zahlungen habe unabhängig vom Recht irgendeiner Mängelrüge oder sonstigen Beanstandung zu erfolgen.

Auch ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, steht dem Besteller nicht zu. Für rechtzeitige Vorlegung und Protestaufnahme bei Wechseln übernehmen wir keine Gewähr. Vertreter sind zur Annahme von Geldern nur bei Vorlage einer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt, oder gegen unsere Quittung.

5. Muster

Unseren Angeboten beigefügte Muster sind nur maßgebend für den ungefähren Ausfall der Ware. Abweichungen in der Beschaffenheit der Papiere u.s.w. sowie der durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage müssen wir uns vorbehalten. Handelsübliche bzw. geringfügige sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stoff und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung.

Für die Haltbarkeit bzw. Abriebfestigkeit der Papier- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen werden, selbst wenn diese als lichtecht bzw. abriebfest bezeichnet werden, da auch die Papier- und Farbenfabriken keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit ihrer Farben übernehmen.

6. Annahme und Preis

Sämtliche Preise verstehen sich, falls keine anderen Vereinbarungen getroffen, brutto für netto, ab Fabrik freibleibend. Über endgültige Hereinnahme und Ausführung gegebener Aufträge behalten wir uns die Entscheidung vor, ohne Rücksicht auf die durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen. Mündliche und telefonische Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.

Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Abschlüsse sind innerhalb 6 Monaten abzunehmen, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen ist.

7. Druckunterlagen

Alle Entwürfe bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden (§§ 1 u. 11 LitUrhG vom 19.06.1901, §§ 1 u. 15 des KunstUrhG vom 09-01-1907, §§ 1 u. 5 des GeschmMG vom 01.11.1876). Die Vervielfältigung aller uns übergebenen Druckvorlagen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller das Reproduktionsrecht besitzt und die volle Verantwortung trägt. Die Pflicht einer Nachprüfung durch uns besteht nicht

Wir behalten uns das Recht vor, unser Firmenzeichen, Impressum oder eine Kenn-Nummer auf den von uns hergestellten Artikeln anzubringen. Reinzeichnungen, Klischees und Druckplatten werden zu Selbstkosten berechnet. Klischees und Druckplatten werden als Werkzeuge angesehen und nicht ausgeliefert. Falls ein Geschäft auf Grund des Verhaltens des Interessenten nicht zum Abschluss gelangt, werden die Kosten für verlangte Entwürfe berechnet.

8. Allgemeines

Abmachungen irgendwelcher Art, die unsere Vertreter oder Angestellten vermitteln, bedürfen in jedem Falle einer schriftlichen Bestätigung, denn nur der schriftliche Verkehr zwischen dem Besteller und uns ist verbindlich. Fremdes, bei uns lagerndes Eigentum ist unversichert und haftfrei.

Bei unseren Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten vereinbaren wir als Gerichtsstand das Amtsgericht Celle bzw. das Landgericht Lüneburg. Für unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden vereinbaren wir für das Mahnverfahren den Gerichtsstand Celle.