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Verpackungsverordnung (PPWR)

Seit dem 12.08.2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Auf dieser Seite finden Floristen und Einzelhändler ebenso wie Großhändler alle Informationen und Unterlagen zum Download. Im Video erklären wir in knapp drei Minuten, wer was lizenzieren muss.

↓ Direkt zu den Downloads

Erklärvideo PPWR – Wer lizenziert dein Blumenpapier?

Wer lizenziert was?

Lizenzieren heißt: Registrierung im Verpackungsregister LUCID und Vertrag mit einem dualen System, zum Beispiel Der Grüne Punkt oder Interzero. Wer lizenziert, zahlt auch die Gebühr.

  • Bögen und Formate – mit oder ohne Logo: lizenziert FRI, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.
  • Serviceverpackungen wie Aquabox und „Genuss“ To Go Box: lizenziert FRI.
  • Papier und Folie von der Rolle (neutral): Erst durch den Zuschnitt beim Floristen entsteht die Verpackung. Damit ist der Florist Hersteller und lizenziert selbst – unabhängig von seiner Unternehmensgröße.
  • Rollen mit Logo: Bei Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme) lizenziert FRI. Größere Unternehmen lizenzieren selbst und bestätigen uns das mit einer kurzen Selbstauskunft.

Alles, was FRI lizenziert, weisen wir separat auf der Rechnung aus. So wird nichts doppelt bezahlt.

Schaubild: Wer meldet, wer lizenziert?

Die wichtigsten Fälle auf einen Blick. Tippen Sie auf das Schaubild, um es vergrößert als PDF zu öffnen.

Schaubild PPWR Seite 1: Wer meldet bei LUCID und beim dualen System? Schaubild PPWR Seite 2

Für Floristen und Einzelhändler

  • Neutrale Rollenware: Sie registrieren sich bei LUCID und schließen einen Vertrag mit einem dualen System ab. Die Registrierung bei LUCID allein reicht nicht. Wie es geht, zeigt unsere Kurzanleitung unten.
  • Bögen, Formate und Serviceverpackungen: Hier müssen Sie nichts tun, das übernimmt FRI.
  • Rollen mit Ihrem Logo: Als Kleinstunternehmen müssen Sie nichts tun. Ist Ihr Unternehmen größer, senden Sie uns bitte die ausgefüllte Selbstauskunft.
  • Bewahren Sie die Konformitätserklärung bitte fünf Jahre auf.

Für Großhändler

  • Firmendruck für Ihre Kunden: Die Formate lizenziert FRI. Bei Logo-Rollen zählt die Größe des Kunden, dessen Logo aufgedruckt ist – nicht die des Großhändlers. Wir gehen grundsätzlich von einem Kleinstunternehmen aus. Ist Ihr Kunde größer, benötigen wir seine Selbstauskunft.
  • Papier mit Ihrem eigenen Namen oder Logo: Ist Ihr Unternehmen kein Kleinstunternehmen, senden Sie uns bitte die ausgefüllte Selbstauskunft.
  • Infos für Ihre Floristenkunden: Alle Unterlagen auf dieser Seite dürfen Sie gern weitergeben, besonders an Floristen, die Rollenware verwenden und noch nicht bei LUCID registriert sind. Sie können auch einfach den Link zu dieser Seite teilen.

Downloads

Konformitätserklärungen – bitte fünf Jahre aufbewahren

Selbstauskunft zur Unternehmenskategorie – nur für Unternehmen ab 10 Beschäftigten oder über 2 Mio. € Jahresumsatz. Die PDF können Sie direkt am Computer ausfüllen. Bitte unterschrieben und gestempelt an info@fri-jahn.de senden.

Kurzanleitung – für Floristen, die Rollenware verwenden

Fragen?

Rufen Sie uns an unter +49 (0) 51 46 / 98 6 69-0 (Mo.–Do. 07:30–15:30 Uhr, Fr. 07:30–13:00 Uhr) oder schreiben Sie an info@fri-jahn.de.

Stand: Oktober 2026. Die praktische Umsetzung der Regelungen wird in der Branche teilweise noch konkretisiert. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.

Wir sind für sie da!

Kundenservice

Persönlicher Kundenservice steht bei uns an oberster Stelle. Ob per Mail, telefonisch oder per Instagram.

Das Team der Frankfurter Rollenpapier steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir sind für Sie da!

Tel.: 05146 986690

Montag – Donnerstag von 07.30 bis 15.30 Uhr durchgehend,

Freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr.

Danach vertritt uns unser Anrufbeantworter oder es ist eine Rufumleitung eingeschaltet.